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: Vertragsrecht im Netz? 21.01.2005
 

Die Geschäftsbedingungen von Online-Händlern sorgen immer wieder für Konfliktstoff beim E-Commerce.

Grundsätzlich werden die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erst dann Teil eines Vertrages, wenn der Kunde klar erkennen kann, dass der Online-Anbieter nur zu seinen AGB abschließen möchte.

Ausserdem muss der Besteller die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss die AGB lesen zu können. Dazu müssen die AGB auf der Site des Anbieters einerseits leicht auffindbar sein, andererseits müssen sie auch in einer für den Kunden verständlichen Sprache abgefasst sein.

Bedenkliche Klauseln können - selbst bei wirksamer Vereinbarung von allgemeinen Geschäfsbedingungen - ungültig sein:

So sind z.B. Vertragsbestimmungen, die einen Vertragspartner - unter Berücksichtigung aller Umstände - gröblich benachteiligen, nichtig. Ebenso wie ungewöhnliche und für den Vertragspartner nachteilige AGB-Bestimmungen, mit denen er nicht rechnen musste. Böse Überraschungen für den Vertragspartner sollen damit ausgeschlossen werden.
Weiters erfolgt bei zweifelhaften oder mehrdeutigen Bestimmungen in AGB im Rahmen der Unklarheitenregel eine Auslegung zu Ungunsten des Unternehmers, der die AGB verwendet hat.

Für Konsumenten sieht das Konsumentenschutzgesetz eine Reihe weiterer Schutzbestimmungen vor:
Nichtig sind Vertragsklauseln, mit denen die Gewährleistungspflichten des Unternehmers eingeschränkt werden sollen - etwa wenn eine Mängelrüge verlangt wird oder die Gewährleistungsfrist unter das gesetzliche Maß verkürzt wird - oder eine Verpflichtung zum Schadenersatz bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder eingeschränkt werden soll.

 
Quelle: http://found.at
 
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